Europäische Union: Wirtschaftliche Bedeutung

Europäische Union: Wirtschaftliche Bedeutung
Europäische Union: Wirtschaftliche Bedeutung
 
Die politische Integration Europas im Rahmen der Europäischen Union (EU) ist für die beteiligten Volkswirtschaften auch von großer ökonomischer Bedeutung. Neben politischen Motiven wie dem der Friedenssicherung sind es daher vor allem wirtschaftliche Beweggründe, die die Integration gegen alle Widerstände immer wieder vorangetrieben haben. Durch die Schaffung eines großen einheitlichen europäischen Markts ohne Hindernisse für ökonomische Transaktionen sollen Wachstum und Wohlstand gesteigert werden. Insbesondere soll damit auch eine Basis für den erfolgreichen Wettbewerb Europas mit anderen Regionen der Weltwirtschaft wie Nordamerika und Asien geschaffen werden.
 
 Von der Zollunion zur Währungsunion
 
Nach In-Kraft-Treten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) am 1.1.1958 konnten bis 1968 in der Gemeinschaft bereits alle Binnenzölle beseitigt und somit eine Zollunion realisiert werden. Durch die Beseitigung von verbleibenden Hindernissen für die freie Mobilität von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital konnte bis 1993 ein einheitlicher Binnenmarkt weitgehend verwirklicht werden. Das Datum 1.1.1999 markiert mit der Einführung der einheitlichen Währung Euro in zunächst 11 Staaten der Gemeinschaft eine weitere Entwicklungsstufe der EU hin zu einer einheitlichen Volkswirtschaft. Eine absehbare weitere Veränderung mit großen ökonomischen Implikationen ist die angestrebte EU-Ost-Erweiterung durch die Aufnahme von mittel- und osteuropäischen Reformstaaten. Die Beitrittsverhandlungen mit Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik, Slowenien, Estland und Zypern wurden 1998 eröffnet, weitere Staaten haben Beitrittsanträge gestellt (Stand Mitte 1999: Lettland, Litauen, Rumänien, Bulgarien, Slowakische Republik).
 
 Aufbau der EU
 
Die EU wurde durch den Maastricht-Vertrag, der am 1.11.1993 in Kraft trat, gegründet und durch den Amsterdamer Vertrag (in Kraft seit dem 1.5.1999) reformiert. Sie lässt sich bildlich als Tempel beschreiben, dessen Gebälk auf drei Säulen ruht. Die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG), der Montanunion (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Abkürzung EGKS) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) bilden die erste Säule. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik stellt die zweite Säule dar; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen ist schließlich die dritte Säule. Während in den Politikbereichen der ersten Säule tatsächlich von einer Europäisierung der Politik in dem Sinne gesprochen werden kann, dass die legislativen Organe der EG (Rat, Kommission, Parlament) verbindliches Recht schaffen, haben die zweite und die dritte Säule noch nicht dieses Integrationsniveau erreicht. In diesen beiden Bereichen sind lediglich Strukturen geschaffen worden, die die Regierungszusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten erleichtern sollen, ohne die betreffenden Politikbereiche wirklich den EG-Organen zu überantworten. Durch den Vertrag von Amsterdam wurden mit den Politikfeldern Asyl und Visa wichtige bisherige Inhalte der dritten Säule in die erste Säule überführt. Weitere Reformen gelten als notwendig, um die Gemeinschaft auf eine Erweiterung vorzubereiten.
 
 Wirtschaftspolitische Kompetenzen
 
Die erste Säule mit den Politikbereichen des EG-Vertrags ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten der wichtigste Bestandteil der EU. Der EG-Vertrag enthält die zentralen Vorschriften über die Zollunion, den Binnenmarkt und die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU). Weitere wichtige wirtschaftspolitische Kompetenzen der europäischen Ebene sind die Beihilfe- und Wettbewerbskontrolle: Durch die Überwachung und Genehmigungspflicht von gewerblichen Subventionen und europäischen Unternehmenszusammenschlüssen soll eine faire Wettbewerbssituation gewährleistet werden. Des Weiteren wird im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik die europäische Politikebene zur Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben etwa auch im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ermächtigt. Durch den Amsterdamer Vertrag wurde ein neues Kapitel »Beschäftigung« in den EG-Vertrag aufgenommen.
 
 Wettbewerb der Systeme versus Zentralisierung
 
Angesichts der bereits beachtlichen wirtschaftspolitischen Zuständigkeiten der EU ist umstritten, auf welchen Feldern und mit welcher Intensität eine weitere Aufgabenverlagerung von den Mitgliedstaaten nach Brüssel sinnvoll ist. Verfechter einer verstärkten Zentralisierung z. B. auf dem Gebiet der Steuerpolitik verweisen auf die globale Dimension wirtschaftspolitischer Probleme, angesichts derer nationale Ansätze wenig erfolgversprechend seien. Demgegenüber unterstreichen die Anhänger stärkerer nationaler Zuständigkeiten die Chancen eines Wettbewerbs der Systeme: Durch fortdauernde wirtschaftspolitische Eigenständigkeit der EU-Mitgliedstaaten könne die Politik unter Wettbewerbsdruck gesetzt werden, der zum Wohle der Bürger und der Steuerzahler verlaufe.

Universal-Lexikon. 2012.

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